Fachpraxis für Podologie an der Schlei
Orapa Schlage
Staatlich geprüfte Podologin
mit Kassenzulassung
- Behandlungen nur mit Privatrezept (Selbstzahler)
- oder korrekter Heilmittelverordnung (direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse)
- Podologische Komplexbehandlungen
- Behandlungsschwerpunkt an Patienten mit Erkrankungen wie z.B. Diabetes mellitus, Neuropathie (Nervenschädigungen) Gelenkerkrankungen (z. B. Rheuma, Gicht, Arthrose) eingeschränkte Mobilität und Autoimmunerkrankungen (z.B. Psoriasis / Schuppenflechte)
- Behandlung mit Onyfix Klebespange zur Nagelkorrektur
- Nagelprothetik
Unsere Füße - die unscheinbaren Helden
Sie tragen uns bei Wind und Wetter durchs ganze Leben.
Die starke Beanspruchung hinterlässt ihre Spuren:
Hornhaut, Schwielen, Hühneraugen, Pilzbefall etc. Diese kleineren oder größeren Beschwerden können sehr unangenehm sein und schon das einfache Gehen zur Belastung für uns werden. Wir bieten Ihnen eine qualifizierte Beratung, um wiederkehrende Probleme abzuschwächen oder zu beseitigen sowie professionelle Behandlungen nach medizinischen Hygienestandards. Überzeugen Sie sich selbst von unseren effektiven Behandlungsmethoden.
Fachkompetenz
Fachlich
ausgebildet
Behandlungen auch bei Ihnen zu Hause möglich
Mobil und professionell ausgerüstet
Dort im Einsatz, wo Sie es benötigen
Schnell verfügbar
Flexible und kurzfristige Terminvergabe
ANFAHRT AUS SCHLESWIG MIT ÖPNV
Linie 1: Haltestelle Fahrdorf Altenheim
Linie 720: Haltestelle Fahrdorf Mühlenberg
ANFAHRT MIT AUTO
Parkplätze vor dem Praxiseingang verfügbar
Ca. 60 Meter rechts von Edeka Hetzel
Kontakt Fachpraxis für Podologie an der Schlei
Mühlenberg 18 24857 - Fahrdorf
Orapa Schlage Podologin
Tel: 04621-5303010
Fax: 04621-5303011
E-Mail: info@podo-os.de
Fachpraxis für Podologie an der Schlei
Mühlenberg 18 24857 - Fahrdorf
Orapa Schlage Podologin
Tel: 04621-5303010
Fax: 04621-5303011
E-Mail: info@podo-os.de
TERMINE NUR NACH VEREINBARUNG
VEREINBARTE TERMINE MÜSSEN MINDESTENS 24 STUNDEN IM VORAUS ABGESAGT WERDEN, ANSONSTEN WIRD EINE AUSFALLGEBÜHR IN HÖHE DER GEPLANTEN UND VEREINBARTEN TERMINKOSTEN IN RECHNUNG GESTELLT. DIES GILT AUCH BEI ERSCHEINEN MIT EINER FALSCH AUSGESTELLTEN HEILMITTELVERORDNUNG, SOWIE BEI NICHT-ERSCHEINEN VON ERSTMALIGEN NEUPATIENTEN.