Fachpraxis für Podologie an der Schlei

                                 Orapa Schlage

Staatlich geprüfte Podologin

mit Kassenzulassung


  • Behandlungen nur mit Privatrezept (Selbstzahler)
  • oder korrekter Heilmittelverordnung (direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse)
  • Podologische Komplexbehandlungen
  • Behandlungsschwerpunkt an Patienten mit Erkrankungen wie z.B. Diabetes mellitus, Neuropathie (Nervenschädigungen) Gelenkerkrankungen (z. B. Rheuma, Gicht, Arthrose) eingeschränkte Mobilität und Autoimmunerkrankungen (z.B. Psoriasis / Schuppenflechte)
  • Behandlung mit Onyfix Klebespange zur Nagelkorrektur
  • Nagelprothetik


 Unsere Füße - die unscheinbaren Helden

Sie tragen uns bei Wind und Wetter durchs ganze Leben. 
Die starke Beanspruchung hinterlässt ihre Spuren: 
Hornhaut, Schwielen, Hühneraugen, Pilzbefall etc. Diese kleineren oder größeren Beschwerden können sehr unangenehm sein und schon das einfache Gehen zur Belastung für uns werden. Wir bieten Ihnen eine qualifizierte Beratung, um wiederkehrende Probleme abzuschwächen oder zu beseitigen sowie professionelle Behandlungen nach medizinischen Hygienestandards.  Überzeugen Sie sich selbst von unseren effektiven Behandlungsmethoden. 
 

Fachkompetenz

Fachlich  ausgebildet

Behandlungen auch bei Ihnen zu Hause möglich

Mobil und professionell ausgerüstet
Dort im Einsatz, wo Sie es benötigen

 Schnell verfügbar

Flexible und kurzfristige Terminvergabe

ANFAHRT AUS SCHLESWIG MIT ÖPNV

Linie 1: Haltestelle Fahrdorf Altenheim

Linie 720: Haltestelle Fahrdorf Mühlenberg


ANFAHRT MIT AUTO

Parkplätze vor dem Praxiseingang verfügbar

Ca. 60 Meter rechts von Edeka Hetzel



Kontakt  
Fachpraxis für Podologie an der Schlei 
 
Mühlenberg 18  24857 - Fahrdorf

Orapa Schlage Podologin 
Fax: 04621-5303011
E-Mail: info@podo-os.de

TERMINE NUR NACH VEREINBARUNG

VEREINBARTE TERMINE MÜSSEN MINDESTENS 24 STUNDEN IM VORAUS ABGESAGT WERDEN, ANSONSTEN WIRD EINE AUSFALLGEBÜHR IN HÖHE DER GEPLANTEN UND VEREINBARTEN TERMINKOSTEN IN RECHNUNG GESTELLT. DIES GILT AUCH BEI ERSCHEINEN MIT EINER FALSCH AUSGESTELLTEN HEILMITTELVERORDNUNG, SOWIE BEI NICHT-ERSCHEINEN VON ERSTMALIGEN NEUPATIENTEN.

Share by: